Die Freie Wähler Initiative (FWI) stellt Antrag auf Überprüfung, Anpassung, Änderung und Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung im Rat der Stadt Castrop-Rauxel

Antrag im Rat der Stadt vom 09.08.2017

Antrag der FWI-Fraktion: Überprüfung, Anpassung, Änderung und Ergänzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Castrop-Rauxel zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Castrop-Rauxel vom 19.12.2003

An den Bürgermeister der Stadt Castrop-Rauxel und Vorsitzenden des HFA

Sehr geehrter Herr Kravanja,

wir bitten Sie, im Rahmen der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 28.09.2017, den folgenden Antrag der FWI Fraktion vom Rat beschließen zu lassen:

Die Verwaltung wird beauftragt die "Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Castrop-Rauxel…(vom 19.12.2003 zuletzt geändert am 10.12.2010)" zu überprüfen und an die bestehenden Bedürfnisse anzupassen.

Begründung:

Bezugnehmend auf die öffentliche Diskussion zu der Situation und den Vorkommnissen auf dem "Kulturplatz Leo" hat die FWI-Fraktion die "Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Castrop-Rauxel", als die maßgebliche Rechtsgrundlage für ordnungsbehördliche Maßnahmen geprüft und mit denen der Nachbarstädte verglichen. Als Fazit wurde festgestellt, dass die hiesige Verordnung u.E. (insbesondere in §6) nicht rechtssicher formuliert ist, Einschränkungen enthält, die Sanktionen erschweren bzw. verhindern (§6 Abs. 3), und dass die ausgewiesenen Geldbußen zu gering sind, um abschreckend zu wirken.
Der Vergleich mit den Verordnungen der Städte Recklinghausen, Datteln, Waltrop, Dortmund und Oer-Erkenschwick ergab, dass die klareren Formulierungen der dortigen Verordnungen u.E. eine viel bessere Handhabe für die Verwaltungen bieten gegen Vorkommnisse wie am Kulturplatz Leo vorzugehen. Beispielhaft sind diesbezüglichen Formulierungen in den Verordnungen erwähnt, die insbesondere auch ein weitergehendes, räumliches und zeitliches Alkoholverbot auf bestimmten Straßen und Plätzen explizit ausweisen.

Die Verwaltung soll deshalb beauftragt werden die "Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Castrop-Rauxel…" zunächst dahingehend zu überprüfen und dem Rat in seiner nächsten Sitzung, nach Vorberatung im Betriebsausschuss 1, Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen vorzuschlagen, die ein wirksameres Vorgehen der Ordnungsbehörde gegen Vorkommnisse wie am Kulturplatz Leo im gesamten Stadtgebiet ermöglichen.

Eine neue, sichere Rechtsgrundlage zur Sanktionierung von Vorkommnissen wie am Kulturplatz Leo ist u.E. zwar nur ein erster Schritt um zu zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung es sich nicht länger bieten lassen, was im öffentlichen Raum dort geschieht bzw. geschehen ist.
Weitere denkbare Maßnahmen wie z.B. Videoüberwachungen, das Aussprechen von Platzverweisen, Zugangsbeschränkungen, Absperrungen und eines Alkoholverbotes sollten u.E. in die überarbeitete Verordnung ebenfalls aufgenommen werden, damit im Bedarfsfall auch hierfür bereits eine Rechtsgrundlage vorhanden ist.

Ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage halten wir eine Veränderung der bisherigen Situation am Kulturplatz Leo und auch an anderen Stellen im Stadtgebiet für nicht realisierbar.

Mit freundlichen Gruß

Manfred Postel
Fraktionsvorsitzender FWI